Fragen zu Kosten (Seite 1 von 3)

  • 1. Welche Kosten entstehen, wenn der Verein für seine Mitglieder den Deutschen Sportausweis beantragt?

    a. Dem Verein entstehen keine Kosten! Die Produktion und den Versand des Deutschen Sportausweises übernimmt die DSA Deutsche Sportausweis GmbH (DSA) im Namen des Vereins. Die Produktions- und Portokosten werden von der DSA getragen. Kosten im Rahmen der Zustellung können dem Verein nur dann entstehen, wenn der vom Verein bestimmte Administrator fehlerhafte Anschriften zur Ausweisproduktion geliefert und freigegeben hat. Der Sportausweis kann dem Mitglied in diesem Fall nicht zugestellt werden. Da der Verein selbst als Absender des Briefes mit dem Ausweis genannt wird, erhält er den Brief durch die Deutsche Post retour. In einem solchen Fall berechnet die Deutsche Post dem Verein ein Nachentgelt von derzeit € 0,22 pro unzustellbaren Brief. Der Verein kann dem Mitglied den Sportausweis dann aushändigen. Sobald sich das Mitglied auf www.sportausweis.de angemeldet hat, kann es die Korrektur der Adresse selbst vornehmen und an den Vereinsadministrator weiterleiten.

    b. Alle vom Vereinsadministrator benannten Mitglieder des Vereins werden kostenfrei mit dem Deutschen Sportausweis ausgestattet. Neue Vereinsmitglieder werden ebenfalls kostenfrei ausgestattet. Dies gilt auch, wenn Neuzugänge bereits in anderen Vereinen Mitglied sind und so mehrere Ausweise erhalten. Für Mitglieder, die im selben Verein in mehreren Disziplinen Sportausweise zu Wettkampfzwecken benötigen, gelten besondere Bestimmungen. Siehe hierzu Punkt 3.

    c. Falls aufgrund eines Layoutwechsels oder der Einführung neuer technischer Standards (Chip, Zahlungsfunktion, etc.) eine Neuausstattung der Vereinsmitglieder nötig wird, trägt die Kosten die DSA. Dasselbe gilt für Ausweiserneuerungen, die aufgrund der Überschreitung der natürlichen Lebensdauer des Materials erforderlich werden können. Dieser Fall kann frühestens nach dem vierten Jahr, gerechnet ab dem Zeitpunkt der Auslieferung, der Fall sein.

    d. Bitte beachten: Auch für Ersatzausweise entstehen dem Verein selbst keine Kosten. Zwar berechnet im Fall eines Verlustes oder der Beschädigung des Ausweises die DSA dem Verein die Ausweisersatzgebühr von derzeit € 10,- inkl. der gesetzlichen USt.. Allerdings ist der vom Verein bestimmte Administrator laut Vertrag zwischen Verein und DSA verpflichtet, vor Ausführung der Nachbestellung die von dem Mitglied einzuziehen, das den Verlust oder die Beschädigung angezeigt und um eine Nachbestellung gebeten hat. Nach der Bestellung des Ersatzausweises stellt die DSA dem Verein die Gebühr in Rechnung. Für den Verein selbst ist die Ersatzausweis-/Zweitausweisgebühr deshalb ein durchlaufender Posten. Siehe hierzu Punkt 2.d.



SCHNELLKONTAKT
DSA Deutsche Sportausweis GmbH
Massenbergstraße 9-13
D-44787 Bochum
Fon: 0234/587100-10
Fax: 0234/587100-29
Mail-Kontakt
www.sportausweis.de/info

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