Fragen zu Kosten (Seite 2 von 3)

  • 2. Was kostet mich als Vereinsmitglied der Deutsche Sportausweis?

    a. Dem Vereinsmitglied entstehen für die Ausstattung mit dem Deutschen Sportausweis keine Kosten.

    b. Gleiches gilt für die Neuausstellung eines Ausweises im Falle eines nachgewiesenen technischen Defektes. Ein technischer Defekt kann bei Auslieferung allein durch ein fehlerhaft beschriebenes Speichermedium begründet sein, dass die Akzeptanz des Ausweises an Lesegeräten in Vereine, Verbänden und in Kassensystemen der Wirtschaftspartner verhindert. Meldet der Vereinsadministrator den technischen Defekt eines Ausweises, so erfolgt nach Überprüfung und Verifizierung durch die DSA Deutsche Sportausweis GmbH (DSA) ein kostenfreier Austausch. Stellt sich bei der Überprüfung des technischen Defekts heraus, dass dieser durch unsachgemäße Handhabung entstanden ist (z. B. Kontakt mit magnetischen Materialien), so erfolgt der Austausch gegen Kostenerstattung gemäß der Regelung für Ersatzausweise im Abschnitt 2.d.

    c. Im Fall von Materialverschleiß übernimmt die DSA den Ersatz des Ausweises frühestens vier Jahre nach Ausstellungsdatum. Auch in diesem Fall erfolgt der kostenlose Austausch des Ausweises nach Verifizierung durch die DSA. Stellt sich bei der Überprüfung des Materialschadens heraus, dass dieser durch unsachgemäße Handhabung entstanden ist, so erfolgt der Austausch gegen Kostenerstattung gemäß der Regelung für Ersatzausweise im Abschnitt 2.d.

    d. Bestellt ein Mitglied über den vom Verein bestimmten Administrator einen Ersatzausweis aufgrund von Verlust, unsachgemäßer Handhabung oder Zerstörung, so ist der Vereinsadministrator aus steuerlichen Gründen sowie aus Gründen zum Schutz der Gemeinnützigkeit vor Ausführung der Bestellung verpflichtet, vom Mitglied die Ersatzausweisgebühr in Höhe von derzeit € 10,- inkl. der gesetzlichen USt. ohne weitere Beaufschlagung einzufordern. Nach Ausführung der Nachbestellung durch den Administrator berechnet die DSA dem Verein die Ersatzausweisgebühr.

  • 3. Ist die Mehrfachausstattung von Vereinsmitgliedern mit dem Deutschen Sportausweis möglich?

    a. Jedes Vereinsmitglied erhält für die Mitgliedschaft in einem Verein kostenfrei einen Deutschen Sportausweis. Die Mehrfachausstattung eines Vereinsmitglieds mit mehreren Sportausweisen in einem Verein kann erforderlich sein, wenn das Mitglied für den Verein in mehreren Disziplinen wettkampfmäßig engagiert ist. Um eine Kostenfreiheit auch für weitere Ausweise zu gewährleisten, wird bei Bestellung wettkampfmäßig bedingter Zusatzausweise die Inhaberschaft der Wettkampflizenz von der DSA beim entsprechenden Landesfachverband überprüft.

    b. Mitglieder, die im selben Verein in mehreren Disziplinen aktiv sind, erhalten ihren ersten Sportausweis in der Regel mit der optischen Kennzeichnung der (wettkampfmäßig betriebenen) Erstsportart ausgestellt (Spitzenverbands-Logo/Piktogramm). Zusätzlich können vom Mitglied unter www.sportausweis.de bis zu vier weitere Interessenssportarten angegeben werden.

    c. Davon unberührt bleibt die Möglichkeit, gegen eine vom Mitglied einzuziehende Gebühr von je € 10,- über den Administrator des Vereins zusätzliche Sportausweise für ein Mitglied zu bestellen. Siehe dazu die Regelung für Ersatzausweise unter 2.d.



SCHNELLKONTAKT
DSA Deutsche Sportausweis GmbH
Massenbergstraße 9-13
D-44787 Bochum
Fon: 0234/587100-10
Fax: 0234/587100-29
Mail-Kontakt
www.sportausweis.de/info

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